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Die Deckungskarte (früher Doppelkarte) als Bestätigung

by best-of-finance

Die Deckungskarte, die früher Doppelkarte hieß, wurde seit dem Jahre 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) ersetzt. Damit wurde der Prozess der Anmeldung und Versicherung von Fahrzeugen deutlich vereinfacht, da die Nummer meist direkt nach Vertragsabschluss per Email oder SMS zugesendet wird.

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Heute gilt statt Deckungskarte die eVB-Nummer

Die Deckungskarte diente bis zur Einführung der eVB-Nummer zum vorläufigen Versicherungsschutz in der Zeit zwischen der Autoanmeldung und der endgültigen Ausstellung der Versicherungspapiere. Die Deckungskarte bzw. Doppelkarte wurde bei der Zulassungsstelle vorgezeigt, um ein Auto neu anzumelden oder umzumelden. (Die Deckungssumme bei der Kfz-Versicherung)

Ohne diesen Nachweis konnte die Zulassung nicht erteilt werden. 2008 wurde das Verfahren vereinfacht, indem den Versicherten direkt nach Vertragsabschluss die eVB-Nummer zugeteilt wird, mit der das Auto ebenso wie mit der Deckungskarte (früher: Doppelkarte) zugelassen werden kann.

Deckungskarte bzw. eVB-Nummer erhalten

Um die Deckungskarte bzw. eVB-Nummer zu erhalten, ist es notwendig, eine Versicherungspolice abzuschließen. In der Regel bekommen Sie direkt nach Vertragsabschluss die eVB-Nummer zugeteilt und können damit Ihr Auto anmelden. Am schnellsten funktioniert das Ganze, indem Sie eine Versicherung online abschließen. (Rabattretter für Autofahrer, die lange unfallfrei gefahren sind)

Die Versicherungsbestätigung kommt in diesem Fall oft schon nach wenigen Sekunden oder Minuten mit der dazugehörigen eVB-Nummer. Die Nummer kann wahlweise per Post, Email oder SMS zugesendet werden.

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